Diese AML-Richtlinie zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und zur Kundenidentifizierung dient der Information der Kunden von CHIDORI TECHNOLOGIES S.R.L. und der Gewährleistung der Umsetzung von Verfahren zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche sowie zur Kundenidentifizierung, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 129/2019 zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie zur Änderung und Ergänzung anderer normativer Akte („Gesetz 129/2019″) und der übrigen anwendbaren nationalen und internationalen Vorschriften.Begriffe und Ausdrücke, die in dieser AML-Richtlinie großgeschrieben sind, haben die Bedeutung, die ihnen in den auf der
Website der Gesellschaft veröffentlichten Nutzungsbedingungen zugewiesen wird.Die nachstehenden Informationen betreffen hauptsächlich:
- Definitionen relevanter Begriffe;
- das Nationale Amt zur Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäsche (ONPCSB);
- die Richtlinie von Chidori Technologies SRL zur Verhinderung von Geldwäsche;
- die Kundenidentifizierung.
1. Definitionen der AML-Richtlinie
Geldwäsche – stellt die in Artikel 49 des Gesetzes 129/2019 vorgesehene Straftat dar: die Verschleierung illegal erlangter Gewinne unter dem Anschein der Legalität. Sie erfolgt in drei Phasen:
- Platzierung: physische Entledigung von Erträgen aus kriminellen Tätigkeiten (z. B. durch Bar-/Bitcoin-Einzahlungen);
- Verschleierung: Trennung illegaler Erträge von ihrer Quelle durch komplexe Kryptowährungstransaktionen;
- Integration: Verleihung eines Anscheins der Legalität an illegale Gelder. Die Fiat-Währung/Kryptowährung wird aus dem Bitcoin-Netzwerk abgezogen und in Form scheinbar normaler Gewinne in die Wirtschaft eingebracht.
Terrorismusfinanzierung – stellt die in Artikel 36 des Gesetzes 535/2004 zur Verhinderung und Bekämpfung des Terrorismus vorgesehene Straftat dar: das direkte oder indirekte Sammeln oder Bereitstellen von Geldern, ob rechtmäßig oder unrechtmäßig, in der Absicht, dass diese ganz oder teilweise zur Begehung terroristischer Handlungen oder zur Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verwendet werden, oder in dem Wissen, dass sie dafür verwendet werden.
Meldepflichtige Einrichtung – stellt die juristische Person dar, die gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 129/2019 verpflichtet ist, Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche zu ergreifen. Gemäß Artikel 5 Absatz (2) des Gesetzes 129/2019 hat CHIDORI TECHNOLOGIES S.R.L. den Status einer meldepflichtigen Einrichtung.
Wirtschaftlich Berechtigter – jede natürliche Person, die letztlich Eigentümer des Kunden ist oder diesen kontrolliert, und/oder die natürliche Person, in deren Namen oder Interesse eine Transaktion, ein Geschäft oder eine Tätigkeit direkt oder indirekt durchgeführt wird.
Kundenidentifizierung – Maßnahmen zur Überprüfung der Identität des Kunden, der Zwecke seiner Transaktionen, der Identität der wirtschaftlich Berechtigten der vom Kunden durchgeführten Transaktionen sowie aller weiteren Informationen, die für die Meldung verdächtiger Transaktionen oder für die Meldung von Transaktionen über 10.000 Euro (oder dem Gegenwert in Lei) erforderlich sind.
Kunde/ Kundschaft – jede natürliche oder juristische Person oder Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit, mit der meldepflichtige Einrichtungen Geschäftsbeziehungen unterhalten oder mit der sie andere Geschäfte dauerhafter oder gelegentlicher Art abwickeln. Als Kunde einer meldepflichtigen Einrichtung gilt jede Person, mit der die meldepflichtige Einrichtung im Rahmen ihrer Tätigkeit eine Transaktion ausgehandelt hat, auch wenn diese Transaktion nicht abgeschlossen wurde, sowie jede Person, die gegenwärtig oder in der Vergangenheit die Dienste einer meldepflichtigen Einrichtung in Anspruch genommen hat.
Verdächtige Transaktion – eine Transaktion, bei der ein begründeter Verdacht besteht, dass sie Vermögenswerte aus der Begehung einer Straftat betrifft, oder dass die transaktionsdurchführende Person oder ihr Vertreter nicht diejenige Person ist, die sie vorgibt zu sein; oder in jeder anderen Situation bzw. bei Vorliegen von Elementen, die geeignet sind, Verdacht hinsichtlich der Art, des wirtschaftlichen Zwecks oder der Motivation der Transaktion zu erregen, wie etwa das Vorliegen von Auffälligkeiten im Vergleich zum Kundenprofil, sowie wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die über den Kunden oder den wirtschaftlich Berechtigten vorliegenden Daten nicht echt oder nicht aktuell sind und der Kunde sich weigert, diese zu aktualisieren, oder unplausible Erklärungen liefert.
Politisch exponierte Personen – natürliche Personen, die wichtige öffentliche Ämter ausüben oder ausgeübt haben, gemäß der Liste in Artikel 3 des Gesetzes 129/2019.
2. Das Nationale Amt zur Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäsche („das Amt“)
Die ONPCSB ist die Financial Intelligence Unit (FIU) Rumäniens und der rumänischen Regierung direkt unterstellt. Das Hauptziel des Amtes besteht darin, Geldwäsche durch eingehende Analyse der von meldepflichtigen Einrichtungen bereitgestellten Informationen und Berichte sowie durch Benachrichtigung der Behörden im Falle begründeter Verdachtsmomente hinsichtlich der Begehung der Straftat der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung zu verhindern und zu bekämpfen.Als meldepflichtige Einrichtung ist CHIDORI TECHNOLOGIES S.R.L. verpflichtet, dem Amt Berichte über verdächtige Transaktionen oder Transaktionen mit einem Wert von mindestens 10.000 Euro (oder dem Gegenwert in Lei) vorzulegen.Chidori Technologies hat seine AML-Richtlinie veröffentlicht und hält alle geltenden Gesetze ein.Die
ONPCSB ist berechtigt, von CHIDORI TECHNOLOGIES S.R.L. jede Art von Informationen anzufordern, die für die Verhinderung und Bekämpfung des Terrorismus relevant sein könnten, und die Gesellschaft ist verpflichtet, dem Amt diese Informationen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Verfügung zu stellen.
3. AML-Richtlinie – Richtlinie von CHIDORI TECHNOLOGIES S.R.L. zur Verhinderung von Geldwäsche
Die AML-Richtlinie definiert die Elemente und Maßnahmen, die von der Gesellschaft sowie von dem Partner, über den die über die Website zugänglichen Krypto-Asset-Tauschtransaktionen ausgeführt werden, berücksichtigt werden, um das Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Rahmen der angebotenen Dienstleistungen zu identifizieren, zu quantifizieren und zu verringern.Für Transaktionen, die über die Website (Widget) durchgeführt werden, erfolgen die Transaktionsabwicklung, die Transaktionsüberwachung, die Identitätsprüfung der Kunden (KYC) sowie die Anwendung der Geldwäschepräventionsmaßnahmen durch den Partner (den lizenzierten Anbieter von Krypto-Asset-Tauschdienstleistungen), gemäß dessen eigenen AML/CFT-Richtlinien.Für Tätigkeiten, die die Gesellschaft direkt ausübt (einschließlich, sofern und sobald aktiv, ihrer eigenen Geldautomaten), verfügt die Gesellschaft über geeignete Instrumente und Anwendungen zur Überwachung von Transaktionen. Diese ermöglichen es der Gesellschaft, Prüfungen ihrer eigenen Transaktionen durchzuführen und potenziell verdächtige Geschäftsbeziehungen zu identifizieren. Das bestehende Überwachungssystem verwendet geeignete Parameter, die auf Grundlage nationaler und internationaler Standards definiert wurden, unter Beachtung der von der ONPCSB herausgegebenen Anweisungen.
4. Kundenidentifizierung
Für Transaktionen über die Website (Widget) erfolgt die Identitätsprüfung des Kunden (KYC), einschließlich der für politisch exponierte Personen geltenden Beschränkungen, durch den Partner, gemäß dessen eigenen Richtlinien zur Kundenidentifizierung.Für Tätigkeiten, die die Gesellschaft direkt ausübt, ist die Kundenidentifizierung, sofern und soweit diese Tätigkeiten aktiv sind, das wichtigste Mittel zur Umsetzung der Richtlinien zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Durch die bei der Absichtserklärung eines Kunden zur Transaktion über die eigenen Geldautomaten der Gesellschaft durchgeführten Prüfungen können potenzielle Versuche verdächtiger Transaktionen identifiziert und somit kriminelle Aktivitäten wirksam verhindert werden.Unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Nutzungsbedingungen von Chidori Technologies S.R.L. dürfen Kunden nur innerhalb der angegebenen Grenzen Transaktionen durchführen. Zudem ist politisch exponierten Personen die Durchführung von Transaktionen über die eigenen Geldautomaten der Gesellschaft untersagt.Die Gesellschaft führt zudem folgende Arten von Tätigkeiten durch, um die Rechtsvorschriften zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuhalten, in Bezug auf die von ihr direkt ausgeübten Tätigkeiten:
- Sperrt (blockiert) Gelder und Transaktionen von Bitcoin-Adressen, die aus „Blacklists“ stammen (z. B. Darknet);
- Überwacht rund um die Uhr per Video die physischen Standorte, die im Eigentum der Gesellschaft stehen bzw. direkt von ihr betrieben werden;
- Führt eine Historie der eigenen Transaktionen;
- Analysiert Verhaltensmuster in den eigenen Transaktionsaktivitäten;
- Entwickelt kontinuierlich ihre IT-Plattformen weiter, um den missbräuchlichen Gebrauch ihrer eigenen Dienste zu erkennen und zu verhindern;
- Fordert von Kunden zusätzliche Informationen an, wenn verdächtige Transaktionen vorliegen;
- Erstattet den zuständigen Behörden Bericht und leitet gegebenenfalls Strafverfahren ein;
- Veröffentlicht Änderungen der AML-Richtlinie auf der Website der Gesellschaft.